Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen bilden den Rahmen für die Ökologische Lebensmittelwirtschaft und stellen sie damit in das Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Überregulierung. Das Ziel ist beides, Risiko und Aufwand, zu minimieren, um die weitere Ausdehnung der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu ermöglichen. Das umfassendste Regelwerk für den Bio-Sektor bildet die EU-Öko-Verordnung.

Darüber hinaus sind jedoch noch eine Reihe anderer Verordnungen und Richtlinien für unsere Lebensmittelunternehmen relevant, wie die Lebensmittelinformationsverordnung, die Düngeverordnung oder andere Rechtstexte.

Auslegungen der AöL zum bestehenden Recht

Gemeinsam für Klimagerechtigkeit und die Zukunft der Landwirtschaft

Um die Ziele des Grünen Deal und der Farm-to-Fork Strategie zu erreichen, brauchen wir eine integrierte Agrar- und Ernährungspolitik. Es braucht das Streben nach Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit auf der Ebene der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung bis hin zur Ernährungsbildung von Verbraucher*innen. Die junge AöL hat sich deshalb...
 

 

Für mehr Fairness im Lebensmittelhandel 

Lebensmittel sind lebensnotwendig. Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht von fundamentaler Bedeutung.
Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich, wie wichtig eine stabile und krisensichere Versorgung mit vielfältigen und gesunden Lebensmitteln für eine gute Ernährung ist.

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Acrylamid-Verordnung

Die Verordnung „EU-Acrylamid-Verordnung“, VO (EU) 2017/2158 wurde am 20.11.2017 verabschiedet und tritt am 11.04.2018 in Kraft. Die Bio-Branche ist insbesondere bei Vollkornprodukten von den verringerten Benchmark-Werten betroffen. Die AöL hat dazu dieses Informationspapier erarbeitet.

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Allergen-Kennzeichnung von „Weizenarten“

Alle Weizenarten wie z.B. Weichweizen, Dinkel, Durum, Emmer, Einkorn, Khorasan-Weizen, etc müssen nun auch als Hauptgetreideart (Gattung) „Weizen“ in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Geschäftsstelle hat eine AöL-Information zu Änderungen in der Allergenkennzeichnung (Deleg. VO (EU) Nr. 78/2014) des Anhang II der LMIV vom 22.11.2013 von diesen Weizenarten erarbeitet. Diese müssen nun mit der Hauptgetreideart (Gattung) „Weizen“ gekennzeichnet werden.

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Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen

In dieser Gegenüberstellung werden die Unterschiede zwischen Zusatzstoffen und Hilfsstoffen, genauer technischen Verarbeitungshilfsstoffen, beschrieben. Manche Stoffe wie Ascorbinsäure können als deklarierungspflichtiger Zusatzstoff oder als nicht deklarierungspflichtiger Hilfsstoff eingesetzt werden.Die Unterschiede werden in diesem Papier deutlich gemacht.

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Stellungnahme zu unlauteren Handelspraktiken

Die EU Kommission hat im April 2018 einen Entwurf für eine Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken im Lebensmittelbereich vorgelegt. Die Parlamentsabstimmung zur Richtlinie ist für den 22.10.18 erwartet, die Trilogverhandlungen beginnen voraussichtlich am 12.11.18. Es wird mit einem Abschluss noch vor den Europawahlen gerechnet. Die AöL hat dazu im Juli eine Pressemitteilung veröffentlicht und Informationen für das österreichische Ministerium bereitgestellt. Diese haben aktuell die Ratspräsidentschaft inne.

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