Lebensmittelhersteller haben in der Ernährungswirtschaft eine besondere Position. Sie nehmen die landwirtschaftlichen Rohwaren auf und transformieren diese zu marktfähigen Produkten. Dieser Transformationsprozess bezieht sich im Kerne auf Haltbarmachung, Handhabbarkeit, Genussfähigkeit und Attraktivität. Biologische Lebensmittel sind dabei das Ergebnis eines Werdeprozesses von der Saatguterzeugung über eine ökologisch standortangepasst Landbaupraxis und einer Herstellung, die möglichst ohne Zusatzstoffe und Hilfsstoffe auskommt und dem Konzept der schonenden Verarbeitung verpflichtet ist.

Innerhalb der AöL spielt die Qualität von Lebensmitteln eine herausragende Rolle. Wir unterstützen nicht nur den Austausch unserer Qualitätssicherer, sondern fördern auch das Bewusstsein für ein ganzheitliches Qualitätsverständnis.

Professioneller Umgang mit Kontaminanten in Bio-Lebensmitteln

Es gibt ein Problem mit Kontaminanten in Ihren Bio-Rohstoffen? Sie brauchen sofort die für Sie relevanten Informationen?

Risiken für die Bio-Integrität in der Logistik-Kette

Bio-Produkte werden in einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Produktionssystem mit selbst gesetzten, freiwilligen Restriktionen erzeugt, unter anderem ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pestizide. Sie dürfen auch nicht mit Produkten mit anderem Status, zum Beispiel konventioneller Ware, vermischt werden. Damit dies tatsächlich der Fall ist, muss die Bio-Integrität in der gesamten Logistik-Kette gewährleistet sein. Dieses Papier zeigt die wichtigsten Grundsätze auf.

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Leitfaden für das Qualitätsmanagement: Artikel 27 und 28 (2) der Öko-Verordnung (EU) 2018/848

Die neue Bio-Verordnung klärt die Prozesse und Verantwortung im Umgang mit Informationen zu möglichen Verstößen auf der Ebene der Unternehmen. Artikel 27 regelt die Handhabung aller Arten von möglichen Verstößen gegen die Bio-Verordnung. Artikel 28 (2) spezifiziert das Vorhandensein von im Rahmen der Bio-VO nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen.

Der von FiBL und BLQ gemeinsam veröffentlichte Leitfaden informiert über die rechtlichen Vorgaben, deren Einordnung sowie über eine mögliche Prüfungsabfolge und das Vorgehen bei Meldungen. Daneben bietet er eine Anleitung zur Vorgehensweise beim Vorliegen von Informationen zu möglichen Verstößen.

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Zusätzlich zum Leitfaden haben FiBL und BLQ eine Checkliste erarbeitet, die das Vorgehen bei einem Verdacht auf einen Verstoß auf Basis von Artikel 27 und 28(2) Schritt für Schritt aufzeigt und die direkte Dokumentation im Fall der Fälle erleichtert.

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Leitfaden für Verarbeiter zur Umsetzung von Artikel 28 (1) der Öko-Verordnung (EU) 2018/848

Mit der neuen Bio-Verordnung werden die unternehmerischen Pflichten zu Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf unzulässige Erzeugnisse und Stoffe deutlicher und konkreter benannt und die Umsetzung eines Risikovermeidungskonzeptes gefordert. Für Unternehmen, die parallel biologische und konventionelle Produkte herstellen bietet der Leitfaden, den BLQ und FiBL gemeinsam veröffentlicht haben, Hilfen zu Entwicklung und praktischer Umsetzung.

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Bewertungskriterien für die Verarbeitungstechnologien auf Basis der EU-Verordnung 2018/848

Für die Verarbeitung von Lebensmitteln werden ständig neue Technologien entwickelt, was die Frage aufwirft, welche Verarbeitungstechnologien für die Herstellung von biologischen Lebensmitteln geeignet sind. Im Projekt ProOrg wurde ein allgemeiner Bewertungsrahmen für die Beurteilung von Lebensmittelverarbeitungstechnologien für Bioprodukte entwickelt.

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Verarbeitungstechnologien: Code of Practise für ökologische Lebensmittelhersteller

Von 2018 bis 2021 ist die AöL an dem Projekt „ProOrg“ im Rahmen des CORE organic Cofunds beteiligt. In diesem Projekt wird mit vielen europäischen Projektpartnern ein Code of Practise für ökologische Lebensmittelhersteller erarbeitet, welcher Entscheidungshilfen für Verarbeitungstechnologien zur Verfügung stellt. Dieser wird durch Kommunikationsleitlinien, Management Guidelines und einen Assessment Framework ergänzt.

Informationen & Materialien...

Leitfaden zum Einsatz von konventionellen Aromen in Biolebensmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848

Der „Leitfaden zum Einsatz konventioneller Aromen in Bio-Lebensmitteln“ gibt einen Überblick über die sich verändernde Rechtslage, die durch die neue Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (in diesem Dokument Bioverordnung genannt) ab 1. Januar 2022 geschaffen wird. Er richtet sich insbesondere an Biolebensmittelhersteller und Aromenhersteller.

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Desinfektion - AöL-Information zum Kauf und zur Nutzung von Desinfektionsmitteln

Wegen der Corona-Pandemie werden Desinfektionsmaßnahmen in den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft zurzeit verstärkt durchgeführt. Von Laboren haben wir erfahren, dass nun vermehrt Rückstände von Desinfektionsmitteln in den Lebensmittelproben festgestellt werden.

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Verfahren zur Probenahme bei ökologischen Produkten

Grundsätzlich hat eine Probenahme nach gesetzlichen Vorgaben oder einschlägigen Normen, angepasst an das zu beprobende Gut und die analytische Fragestellung zu erfolgen.
Die hier dargestellte Empfehlung zur Probenahme ist insofern nur eine Richtschnur zur allgemeinen Orientierung.

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Detektion von Fremdkörpern

In den letzten Jahren haben sich die Detektionsmethoden für Fremdkörper in Lebensmitteln weiter entwickelt. Mit den neuen technischen Möglichkeiten haben sich auch die Erwartungen der Kunden (Handel) in Bezug auf das Auftreten von Fremdkörpern deutlich verschärft. Ziel dieses Papieres ist es, nicht eine Entscheidung vorwegzunehmen, sondern viel mehr eine Hilfe zur Güterabwägung zu leisten.

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Einsatz von Pökelstoffen

Die AöL hat zu der Festlegung des Gesetzgebers in den Rechtsvorschriften (EG-VO 889/2008 Art. 27 (3) a) zum ökologischen Landbau, dass die Verwendung von Natriumnitrit und Kaliumnitrat hinsichtlich der Streichung der Zulässigkeit bis zum 31. Dezember 2010 zu prüfen ist, frühzeitig eine fachliche Diskussion zu den Bereichen Forschung, Qualifizierung und Stand der Praxis angestoßen.

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